Aktuelle Entwicklungen am Kapitalmarkt – Green Bonds
Welche Änderungen das kürzlich veröffentlichte EU Green Bond Proposal verglichen mit den ICMA Green Bond Principles mit sich bringt.
Am 6. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission den Legislativvorschlag für eine Verordnung für Europäische Grüne Anleihen (das EU Green Bond Proposal), die der hochqualitative freiwillige europäische Standard für Grüne Anleihen (der European Green Bond Standard) werden soll. Ihre Intention ist, das Potenzial des Binnenmarkts zum Zwecke der Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU besser auszuschöpfen. Kurz zuvor aktualisierte bereits die ICMA ihre zuletzt 2018 überarbeitete Version der Green Bond Principles, um dem in Rekordtempo wachsenden Markt für grüne Anleihen Rechnung zu tragen. Folglich ist es für die Praxis von großem Interesse, welche Änderungen die EU-Verordnung verglichen mit den ICMA Green Bond Principles mit sich bringen wird.
Die ICMA Green Bond Principles 2021
Das von den ICMA Green Bond Principles aufgestellte Rahmenwerk bildet derzeit den Standard ab, den es für grüne Anleihen einzuhalten gilt. Die neue Fassung der Green Bond Principles enthält dabei weitere Empfehlungen für noch mehr Transparenz auf Emittentenebene. Insbesondere die externen Überprüfungen sollen künftig anhand der hierfür vorgesehenen ICMA Guidelines for External Reviews erfolgen, wonach das Ergebnis in angemessener Weise für Jedermann öffentlich zugänglich sein und den Umfang der Prüfungen offenlegen soll. Die erhöhte Transparenz auf Emittentenebene soll darüber hinaus durch das Bereitstellen von Informationen bezüglich (i) Nachhaltigkeitsstrategien sowie -verpflichtungen und ggf. bezüglich (ii) der Ausrichtung von Projekten nach offiziellen oder marktbasierten Taxonomien gewährleistet werden.
Durch die Neufassung der ICMA Green Bond Principles werden auch die geeigneten grünen Projekte in der Kategorie „Anpassung an den bereits existierenden Klimawandel“ um Projekte erweitert, die die Infrastruktur widerstandsfähiger gegen Auswirkungen des Klimawandels machen. Ferner werden Anleihen zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, die die Bedeutung der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen hervorheben, sog. Blue Bonds, in Anhang I aufgenommen und fortan ebenfalls als Green Bonds erfasst.
Insgesamt erfolgt eine Konkretisierung durch Verweise auf ergänzende Leitlinien (Climate Transition Finance Handbook, Harmonised Framework for Impact Reporting, Guidelines for External Reviews), die durch das Guidance Handbook komplettiert werden.
Das EU Green Bond Proposal
Das von der Europäischen Kommission veröffentlichte EU Green Bond Proposal, das zugleich einen Grundpfeiler des im März 2018 von ihr bekannt gegebenen Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums darstellt, richtet sich insgesamt eng nach dem Pariser Abkommen von 2015 und den sektorspezifischen Kriterien der EU-Taxonomie aus.
Durch einheitliche Definitionen und die Harmonisierung von externen Prüfpraktiken sollen künftige Emissionen von grünen Anleihen vereinfacht werden. Dies soll in eine schnellere Umstellung der europäischen Wirtschaft auf CO2-neutrale und insgesamt umweltfreundlichere Technologien und Produktionsprozesse münden. Zugleich würde die Einhaltung dieser EU-Verordnung den Nachweis erbringen, dass sich die grünen Projekte nach der EU-Taxonomie ausrichten und infolge der hohen Transparenzanforderungen wären für den Anleger nachhaltige Investitionen leichter erkennbar. Dadurch soll sich das Risiko von Greenwashing reduzieren bei gleichzeitiger Stärkung der Integrität des Marktes. Des Weiteren sollen die einheitlichen Regelungen auf EU-Ebene auch zu einer Risikoschmälerung hinsichtlich der Fragmentierung des europäischen Marktes für grüne Anleihen sowie den externen Prüfdiensten führen und die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen für die Akteure sicherstellen.
Die Weiterentwicklung des Marktes für hochwertige grüne Anleihen soll helfen, das Potenzial des Binnenmarkts zur Erreichung der Klima- und Umweltziele der EU besser auszuschöpfen. Zu diesem Zwecke begründet das EU Green Bond Proposal einen für Europäische Grüne Anleihen geltenden und aus vier Kernkomponenten bestehenden Goldstandard mit dem andere Marktstandards verglichen und daran angepasst werden können:
- Ausrichtung nach der EU-Taxonomie: Die Emissionserlöse sollen vollständig für Projekte verwendet werden, die sich nach der EU-Taxonomie ausrichten;
- Transparenz: Vollständige Transparenz über die Verwendung der Emissionserlöse durch detaillierte Berichterstattung in einem EU Green Bond Factsheet;
- Externe Überprüfung: Alle Europäische Grüne Anleihen müssen von einem externen Prüfer kontrolliert werden, um die Einhaltung der Verordnung und die Ausrichtung der finanzierten Projekte nach der Taxonomie sicherzustellen; und
- Beaufsichtigung der Prüfer durch die ESMA: Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten von Europäische Grüne Anleihen erbringen, müssen bei der ESMA registriert sein und von dieser beaufsichtigt werden.
Folglich statuiert das EU Green Bond Proposal strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte und stärkt durch die erhöhte Transparenz den Schutz der Investoren vor Greenwashing. Zudem soll das EU Green Bond Proposal die Finanzierung von Übergangstechnologien erleichtern.
Vergleich des EU Green Bond Proposal mit den ICMA Green Bond Principles
Der von der Kommission vorgeschlagene neue European Green Bond Standard basiert auf bewährten Marktpraktiken und ist so konzipiert, dass er mit den bestehenden Marktstandards für grüne Anleihen kompatibel ist. Durch die Festlegung der vollständigen Ausrichtung der geförderten Projekte nach der EU-Taxonomie und der Entwicklung eines Systems für die Registrierung und Beaufsichtigung der externen Prüfer, geht der neue European Green Bond Standard jedoch in bestimmten Schlüsselaspekten über die bisherigen Marktstandards hinaus. Insbesondere ist die Erhaltung der Freiwilligkeit des „Labels“ gemäß der Empfehlung der Technical Expert Group (TEG) hervorzuheben, die von der ICMA als Mitglied der TEG sehr begrüßt wird.
Ausblick
Wie bereits dem EU Green Bond Proposal zu entnehmen ist, bestehen keine allzu gravierenden Unterschiede zu den derzeitigen Marktstandards der ICMA Green Bond Principles, schließlich wird als Ziel die Kompatibilität mit bestehenden Marktstandards verfolgt. Der rasant wachsende Markt für grüne Anleihen dürfte indes durch die geplante EU-Verordnung wohl noch größer werden, auch als Folge der künftig besseren Transparenz und Risikoabschätzung für Investoren. Die gleichwohl fortbestehende Gefahr, dass Investitionen in Gaskraftwerke oder Atomenergie noch immer als klimafreundlich gelten können, rechtfertigt die Kommission derweil mit der Unerlässlichkeit solcher Übergangstechnologien für die Herbeiführung der Klimawende. Nun bleibt es abzuwarten, wie die Verordnung für Europäische Grüne Anleihen letztendlich nach dem Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich aussehen wird.









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