Pläne der neuen Bundesregierung für eine „moderne Arbeitswelt“

Auch im Arbeitsrecht haben sich die Koalitionsparteien viel vorgenommen. Welche Vorhaben auf der Agenda der Bundesregierung stehen, fassen wir hier zusammen.

06 January 2022

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Die neue Bundesregierung, bestehend aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, ist seit dem 8. Dezember 2021 im Amt und nimmt nun ihre Arbeit auf. Ihre Pläne für die Regierungsarbeit in der aktuellen Legislaturperiode haben die Parteien bereits mit dem zwischen ihnen ausgehandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Auch im Arbeitsrecht haben sich die beteiligten Parteien viel vorgenommen. So formulieren die Koalitionäre, sie wollen „die moderne Arbeitswelt gestalten, berufliche Chancen ermöglichen sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringen.“ Welche konkreten Vorhaben auf der Agenda der Bundesregierung stehen, fassen wir nachfolgend zusammen.

Erhöhung des Mindestlohns und der Entgeltgrenze für Minijobs

Der Koalitionsvertrag greift eines der großen Wahlversprechen der SPD auf: Die Erhöhung des Mindestlohns. Dieser beträgt ab dem 1. Januar 2022 9,82 € pro Stunde. Die neue Bundesregierung plant, den Mindestlohn sukzessive auf 12,00 € pro Stunde anzuheben. Im Anschluss wird die Mindestlohnkommission über weitere Erhöhungsschritte entscheiden.

Zudem soll die Entgeltgrenze für Mini-Jobs auf 520 € pro Monat erhöht werden, die Midi-Job- Entgeltgrenze auf 1.600 € pro Monat.

Arbeitszeit

Der Grundsatz des Acht-Stunden-Arbeitstages soll grundsätzlich beibehalten werden. Überschreitungen der Acht-Stunden-Grenze sollen weiterhin nur in Sonderfällen zulässig sein. Zudem soll eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von der täglichen Höchstarbeitszeit durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geschaffen werden.

Im Dialog mit den Sozialpartnern möchte die Bundesregierung außerdem prüfen, welcher Anpassungsbedarf sich aus der CCOO-Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az.: C‑55/18), mit der sich inzwischen auch mehrere deutsche Gerichte auseinandergesetzt haben (lesen Sie hierzu), für das deutsche Arbeitszeitrecht ergibt.

Befristungen

Zum Ende der letzten Legislaturperiode hatte die SPD noch auf eine tiefgreifende Reform des Befristungsrechts gedrängt. Die Möglichkeit, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen, sollte erheblich eingeschränkt werden. Derartige Vorhaben finden sich im neuen Koalitionsvertrag allerdings nicht wieder. Zur Vermeidung von Kettenbefristungen plant die künftige Bundesregierung jedoch, Sachgrundbefristungen, für die bislang keine gesetzliche Obergrenze festgelegt ist (Einschränkung der Rechtsprechung bei „Rechtsmissbräuchlichkeit“), auf eine maximale Dauer von sechs Jahre zu begrenzen. Eine Überschreitung der Höchstdauer soll nur in eng begrenzten Ausnahmen möglich sein.

Förderung mobiler Arbeit

Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit scheiterte in der letzten Legislaturperiode an der Ablehnung seitens der CDU/CSU Fraktion. Der Koalitionsvertrag greift das Vorhaben nun wieder auf. So sollen Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten ein Erörterungsanspruch bezüglich mobilem Arbeiten und Homeoffice erhalten. Arbeitgeber sollen einem entsprechenden Wunsch nur dann widersprechen dürfen, wenn „betriebliche Belange“ entgegenstehen. Abweichenden tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen soll dabei Raum gelassen werden. Zudem soll zukünftig mobile Arbeit EU-weit unproblematisch möglich sein. Welche Änderungen diesbezüglich konkret geplant sind – etwa die Abschaffung derzeitig bestehender steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Hürden bei mobiler Arbeit im Ausland – bleibt abzuwarten.

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung

Konkrete Vorhaben im Hinblick auf Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung werden im Koalitionsvertrag nicht ins Visier genommen, diese Gestaltungsformen des Fremdpersonaleinsatzes werden vielmehr als „notwendige Instrumente“ anerkannt. Auf eventuell aufgrund europarechtlicher Rechtsprechung erforderliche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll im Rahmen der Gesetzesevaluierung reagiert werden. Systematische und strukturelle Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz plant die Bundesregierung durch effektivere Rechtsdurchsetzung zu verhindern.

Mitbestimmung

Die Bundesregierung plant, die betriebliche Mitbestimmung vor dem Hintergrund der Digitalisierung weiterzuentwickeln. Hierzu sollen Betriebsräte selbst entscheiden können, ob sie zukünftig analog oder digital arbeiten möchten. Auch digitale Betriebsratswahlen sollen zumindest erprobt werden. Zudem ist geplant, Gewerkschaften zur Stärkung ihres aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleiteten betrieblichen Zugangsrechts einen digitalen Zugang zu den Betrieben zu ermöglichen. Fragen der Ausgestaltung eines solchen digitalen Zutrittsrechts, welche mitunter diffizil und bisher umstritten sind, lässt der Koalitionsvertrag allerdings offen.

Vor dem Hintergrund der zuletzt medial immer wieder bekannt gewordenen Versuche von Unternehmen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, erklärt sich das Vorhaben, die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung zukünftig als Offizialdelikt einzustufen. Entsprechendes Verhalten wäre damit eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt werden würde. Nach derzeitiger Gesetzeslage wird die Behinderung von Betriebsratswahlen nur auf Antrag eines stark eingeschränkten Kreises von Antragsbefugten verfolgt.

Ein weiteres für Unternehmen potentiell bedeutendes Vorhaben der neuen Bundesregierung ist die Weiterentwicklung der Unternehmensmitbestimmung. Dadurch soll die „Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften“ beendet werden. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren vorteilhaften Mitbestimmungsstatus zukünftig nicht mehr behalten könnten, wenn sie nach der Umwandlung in eine SE bestimmte Schwellenwerte für die Mitbestimmung überschreiten.

Tarifautonomie

Mit dem Vorhaben, die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbildung zu stärken, hat ein weiteres Wahlkampfanliegen der SPD Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden. Hierzu sieht der Koalitionsvertrag an verschiedenen Stellen (wie z. B. in Bezug auf Arbeitszeit oder mobile Arbeit) Abweichungsmöglichkeiten für die Tarifparteien vor. Zudem sollen die Möglichkeiten einer „Tarifflucht“ bei Betriebsausgliederungen beschränkt werden.

Entgelttransparenz

Auch Pläne zur Schließung des sogenannten „gender pay gap“, der Lohnlücke zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten, finden sich im Koalitionsvertrag. Die Regierung plant, das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln und seine Durchsetzung durch Verankerung einer Prozessstandschaft zu stärken. Beschäftigte müssten damit ihre Rechte nicht mehr selbst geltend machen, sondern könnten sich dafür an Verbände wenden.

Whistleblowing

Die EU-Whistleblower-Richtline, deren Umsetzungsfrist bereits am 17. Dezember 2021 ausgelaufen ist, soll „rechtssicher“ in deutsches Recht umgesetzt werden. Wie schon der letzte Gesetzesentwurf eines „Hinweisgeberschutzgesetzes“ (lesen Sie hierzu) vorsah, sollen Whistleblower nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Meldung von Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, geschützt werden. Die neue Regierung hält demnach an einer überschießenden Umsetzung der EU-Richtlinie fest.

Ausblick

Die Bundesregierung hat sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einiges vorgenommen. Ob und wie die diversen Vorhaben in der Legislaturperiode tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Da das Arbeitsministerium weiterhin unter Führung des Arbeitsministers Hubertus Heil in der Hand der SPD verbleibt, ist zu erwarten, dass einige Vorhaben, die in der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, nun realisiert werden.

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