Neue Datenstrategie der deutschen Bundesregierung
Erhöhung der verantwortungsvollen Datennutzung und Schaffung einer Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum.
Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2021 erstmals eine Datenstrategie bestehend aus über 240 Maßnahmen veröffentlicht, mit denen Deutschland zum Vorreiter für das innovative Nutzen und Teilen von Daten in Europa werden soll. Dieser Beitrag fasst die Maßnahmen zusammen, in denen Chancen für Unternehmen liegen und zeigt auf, in welchen Bereichen Handlungsbedarf erkannt wurde.
Anlass
Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 90 % aller generierten Daten noch nicht richtig genutzt werden. Eine zentrale Aufgabe sei es daher, das in den Daten liegende „innovative Potential" besser auszuschöpfen. Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie bergen Daten ein „Wertschöpfungspotential" von bis zu EUR 425 Mrd. - allein in den nächsten fünf Jahren. Gleichzeitig sollen mit der neuen Datenstrategie europäische Werte, die gemeinsamen Vorstellungen von Datenschutz und Souveränität durchgesetzt und global zum Vorbild gemacht werden.
Dateninfrastrukturen leistungsfähig und nachhaltig ausgestalten
Zunächst soll insbesondere mit Infrastrukturmaßnahmen ein Fundament für eine moderne Datengesellschaft gelegt werden. Die folgenden sind besonders hervorgehoben:
Aufbau einer vernetzten Dateninfrastruktur als Grundlage neuer, datengetriebener Dienste und Anwendungen.
Programm zur Förderung des High Performance Computing, da die Nachfrage nach Rechenkapazitäten u.a. in der Wirtschaft stark ansteigt.
Umsetzung des Rahmenprogramms „Quantentechnologien - von den Grundlagen zum Markt", damit Unternehmen die sog. zweite Quantenrevolution maßgeblich mitgestalten und eine führende Rolle beim Transfer in die Anwendung und Vermarktung übernehmen können.
Umsetzung einer Roadmap für eine nationale Initiative zum Quantencomputing deren Ziel es ist, Deutschland in diesem Bereich technologisch und wirtschaftlich an der Weltspitze konkurrenzfähig zu machen.
Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung steigern
Weiterhin sollen Rahmenbedingungen dafür gesetzt werden, dass mehr Daten verantwortungsvoll und nachhaltig genutzt und geteilt werden können. Dazu soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, um Datenschutzrecht und -praxis einheitlicher und widerspruchsfreier zu gestalten. Außerdem sollen innovative Datenräume angestoßen und neue Kooperationsformen - zum Beispiel durch Datentreuhänder - ermöglicht werden.
Verbesserung der Rahmenbedingungen
Der Schutz personenbezogener Daten muss bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt werden. Zusätzlich soll durch institutionelle, organisatorische und rechtliche Maßnahmen Deutschland zum Vorreiter bei der technischen Depersonalisierung von Daten gemacht werden, um den Austausch und eine Nachnutzung von Daten zu intensivieren. Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Stärkung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung von Datenschutzvorschriften im privatrechtlichen Bereich - auch als Teilaspekt der Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes.
Schaffung eines „Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes", um das Datenschutzrecht für Telemedien- und Telekommunikationsdienste anzugleichen und behördliche Zuständigkeiten neu zu regeln.
Erforschung technischer Lösungen im Bereich des Datenschutzeinwilligungsmanagements für die Entwicklung rechtskonformer und verbraucherfreundlicher Einwilligungslösungen.
Einsatz für die europäische e-Privacy-Verordnung, um ein einheitliches Datenschutzverständnis, ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu erhalten.
Etablierung eines Forschungsnetzwerks zu Anonymisierungsverfahren und -methoden, das Transfer und Beratung für die Wirtschaft leisten und Anreize zum Datenteilen setzen soll.
Schaffung von mehr Sicherheit für innovative Geschäftsmodelle durch weiteren Austausch mit Wirtschaftsverbänden und Aufsichtsbehörden zu datenschutzkonformen KI- und Blockchain-Lösungen.
In Bezug auf nicht-personenbezogene Daten bestehe laut Bundesregierung ein großes Wertschöpfungspotential für die deutsche Wirtschaft. Dieses Potential liegt neben dem Absatzmarkt zunehmend in den sog. Aftermarkets, z.B. im Rahmen von Wartung, Reparatur und Nachrüstung. Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Vereinheitlichung der Datenerfassung und Förderung der Datenwirtschaft durch Definition des Datenzugangs sowie der Dateninteroperabilität und -portabilität.
Unterstützung des Aufbaus von Datenpools und Datenkooperationen, um die gemeinsame Wertschöpfung in der Wirtschaft zu fördern.
Anpassung des Wettbewerbsrechts, um ein proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaffen.
Unterstützung des europäischen Digital Markets Act, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen Beschränkungen des Zugangs zu Daten durch digitale Plattformen verboten werden sollen sowie Prüfung, ob auf besonders datengetriebenen Märkten eine Verpflichtung zum Teilen von bestimmten Daten erforderlich ist.
Einführung einer neuen Erlaubnis zum nicht zweckgebundenen Text- und Data-Mining im Urheberrechtsgesetz als Teil der Umsetzung der Digital-Single-Market-Richtlinie.
Einsatz für ein europäisches Innovationsboard als beratender Ansprechpartner für Datenschutzfragen gegenüber der Wirtschaft (insb. Start-ups und Unternehmen) bei digitalen Innovationen.
Über eine verbesserte europäische Regulierung soll zudem eine Stärkung der Daten- und IT-Sicherheit erfolgen, damit die Chancen der Digitalisierung ausgeschöpft werden und Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit mit innovativen datenbasierten Geschäftsmodellen ausbauen können. Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Förderung der IT- und Cybersicherheit durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sowie Evaluierung und Fortschreibung der Cybersicherheitsstrategie um die Grundlagen für die Cybersicherheit im neuen Jahrzehnt festzulegen.
Stärkung der Rechte von Unternehmen gegenüber Cloud-Computing-Diensten und Vereinfachung des Wechsels von Cloud-Anbietern durch technische Vorgaben - auch durch Stärkung europäischer Cloud-Dienste-Anbieter.
Schutz deutscher Unternehmen vor ungerechtfertigten Beschränkungen im grenzüberschreitenden Datenverkehr.
Zugang für europäische und afrikanische Tech-Unternehmen zu ihren jeweiligen digitalen Märkten und internationale Durchsetzung europäischer Standards.
Schaffung neuer Datenräume
Zentrales Element für innovative datenbasierte und verantwortungsvolle Geschäftsmodelle sollen neue Datenräume sein - mit Offenheit über Sektorgrenzen hinaus. Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Förderung von Projekten aus verschiedenen Branchen, die neuartige Datenprodukte und Systeme entwickeln, aus denen innovative Datendienste und datenbasierte Geschäftsmodelle abgeleitet werden können.
Kollaborationen in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken im Hinblick auf Zusammenarbeit von Unternehmen mit ihren Kunden und Lieferanten („Industrie 4.0").
Erschließung des Potentials von künstlicher Intelligenz in der Produktion, um die Leistungsfähigkeit und Funktionalität von Maschinen und Fertigungshilfsmitteln in der Wirtschaft zu erhöhen.
Konkretisierung und Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten und Aufbau eines innovativen und umfassenden Datennetzwerks auf nationaler Ebene.
Erarbeitung eines Aktionsplans „Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Mobilität" - auch um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Neue Kooperationsformen
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Datenzugangs und -austauschs und zur Stärkung einer souveränen, dezentralen Datenökonomie für Unternehmen können vertrauenswürdige Intermediäre leisten, z.B. Datentreuhänder. Datentreuhänder können dabei insbesondere auch Expertenwissen im Bereich der Anonymisierung, Pseudonymisierung sowie der Erstellung synthetischer Datensätze bündeln. Darüber hinaus gewährleisten sie eine Qualitätssicherung der Datensätze, verwalten Zugangsrechte und stellen die Einhaltung einheitlicher Standards sicher. Insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
Etablierung einer Kultur des nachhaltigen Datenteilens und -nutzens durch eine Vielfalt verschiedener Modelle von Datentreuhändern und Gemeingütermodellen zur Förderung einer offenen Innovationskultur, die das Teilen von Daten als Chance für Innovation und Wertschöpfung begreift.
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Governance von Datenräumen und Etablierung einer Akkreditierung oder Zertifizierung von Datentreuhändern im Rahmen des europäischen Data Governance Act.
Gewährleistung insbesondere der Neutralität, der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und der Eignung von Datentreuhändern unter gleichzeitiger Vermeidung von neuer Bürokratie und Erschwernissen des Datenaustauschs.
Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren
Um die Datennutzung steigern zu können, muss auch die Datenkompetenz in der Wirtschaft, insbesondere aber bei kleinen und mittleren Unternehmen, deutlich erhöht werden. Das Thema „Umgang mit Daten" steht dabei mit den folgenden Maßnahmen im Mittelpunkt:
Befähigung kleinerer und mittlerer Unternehmen durch die Initiative „Mittelstand-Digital", an der datengetriebenen Wirtschaft zu partizipieren.
Förderung von Unternehmen für die Entwicklung neuer Lösungen zur Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen („Industrie 4.0") sowie produktbezogenen Dienstleistungen.
Den Staat zum Vorreiter machen
Letztlich muss sich auch die Verwaltung selbst neu aufstellen, um digitale Leistungen effizient erbringen zu können. Mit Relevanz für Unternehmen sind hier insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:
Erstellung einer Open-Data-Strategie mit dem Ziel die offene Bereitstellung von Verwaltungsdaten und ihre Nachnutzung für vielfältige Zwecke zu verbessern.
Umsetzung der Open-Data- und PSI-Richtlinie mit einem neuen Datennutzungsgesetz und Vorschlag eines Zweiten Open-Data-Gesetzes, um damit die Bedingungen für u.a. die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors für die Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft grundlegend zu verbessern.
Bereitstellung der notwendigen Werkzeuge zur standardkonformen und kooperativen Anwendungsentwicklung als Open Source Software (OSS)-basierte Entwicklungsplattform für u.a. die Industrie.
Unser Ausblick
Mit der veröffentlichten Datenstrategie erkennt die Bundesregierung das Potential der deutschen Wirtschaft beim Umgang mit Daten sowie neuen Technologien und zeigt auf, in welche Richtung die Entwicklung insgesamt gehen muss. Es wird aber auch deutlich, dass erheblicher Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen besteht, um entweder eine führende Position einzunehmen oder jedenfalls zu verteidigen.
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