Update Arbeitgeberstrafrecht

Ziel der Veranstaltung ist es, Bewusstsein für die ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Themen des Arbeitsrechts zu schaffen.

16 March 2021

Event

Noch vor einigen Jahren hatten die Bereiche Arbeits- und Strafrecht zumeist nur einen praktischen Berührungspunkt, nämlich die Durchführung interner Untersuchungen zur Aufklärung von Straftaten im Unternehmen und ihre Ahndung. In den vergangenen Jahren hat sich dieses Bild jedoch deutlich geändert:

In der Praxis ist eine stetig steigende Zahl immer aggressiver geführter Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich des Arbeitsstrafrechts festzustellen. Hierbei richteten sich die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit ausschließlich gegen die Entscheidungsträger im Unternehmen, während sich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten Sanktionen auch gegen das Unternehmen als solches richten können. Nunmehr hat die Bundesregierung ihren Entwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ zur Beratung in den Bundestag eingebracht. Das sogenannte Verbandssanktionengesetz verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Wirtschaftsunternehmen auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen und eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Gleichzeitig wird beabsichtigt, Compliance-Maßnahmen stärker in den Fokus zu rücken und klare Regeln für interne Untersuchungen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund wollen wir uns mit einigen wesentlichen materiellen Tatbeständen des Arbeitsstrafrechts beschäftigen: Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und die damit zumeist verbundene Steuerhinterziehung, illegale Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

> Zusage